Immobilien-ABC

IMMOBILIEN-ABC

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Abnahmeverpflichtung:
Verpflichtung des Darlehensnehmers, das in der Kreditzusage beschriebene Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abzunehmen, d. h. durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen.

Amtlicher Lageplan:
Gibt Aufschluss über die genaue Lage eines Grundstücks, dessen Bebauung und der an das Grundstück angrenzenden Grundstücke.

Annuitätendarlehen:
Ist bei der Baufinanzierung, die meist verwendete Darlehensform. Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen. Im Gegensatz zum Tilgungsdarlehen bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich.

Auflassungsvormerkung:
Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert.

Auszahlungskurs:
Der prozentuale Anteil an einer Darlehenssumme, der tatsächlich an den Darlehensnehmer gezahlt wird.

Bearbeitungsgebühr:
Stellt man eine Anfrage auf ein Darlehen bei seiner Bank wird die Gebühr zu deren Bearbeitung als Bearbeitungsgebühr bezeichnet. Sie wird in der Regel bei der Auszahlung des Darlehens abgezogen.

Beleihungsgrenze:
Prozentwert des Verkehrswertes (i.d.R. bis zu 80%). Die Beleihungsgrenze wird in der Regel bei der Finanzierung vom Kreditgeber für die Sicherheitsbewertung herangezogen.

Beleihungswert:
Dauerhafter Wert, der der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung dient.

Bereitstellungszinsen:
Nimmt man ein Darlehen auf, hat es sich aber noch nicht auszahlen lassen, kommen nicht nur die üblichen Zinsen auf den Kreditnehmer zu, sondern dann werden nach einer bestimmten Frist von dem Kreditinstitut so genannte Bereitstellungszinsen berechnet.

Bonität:
Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person. Diese Eigenschaft dient dabei als Basis für die Entscheidung über Einräumung eines Kredites. Je
besser dabei die Bonität von Dritten beurteilt wird, desto einfacher ist es für die Person, einen Kredit zu erhalten. Die Ermittlung der Bonität erfolgt dabei entweder durch den Kreditgeber selbst oder aber er bedient sich der Hilfe Dritter (z. B. Schufa).

Darlehnsvertrag:
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank.

Effektivzins:
Der effektive Jahreszins beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe
bezogenen Kosten von Krediten. Mit Hilfe des Effektivzinssatzes wird dem Kunden ermöglicht, die Angebote verschiedener Kreditinstitute miteinander zu vergleichen.

Erbbaurecht:
Zeitlich begrenztes Recht, welches es ermöglicht, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu bauen oder die Immobilie auf dem Grundstück zu nutzen. Im
Regelfall wird der Erbbaurechtsvertrag für eine Dauer von 30 – 99 Jahren abgeschlossen.

Festzinshypothek:
Ein Darlehen, bei dem der Geldgeber dem Kunden für einen festgelegten Zeitraum eine Garantie für die Konditionen im Vertrag gewähren kann. Dies gilt insbesondere für die Festschreibung des Zinssatzes.

Finanzierungsplan:
Gesamtkosten, Eigenmittel und Kreditbedarf sind die drei Grundelemente des
Finanzierungsplans. Er stellt Finanzierungsmittel und Aufwendungen für ein Vorhaben gegenüber.

Grunderwerbsteuer:
Die Entrichtung der Grunderwerbssteuer gehört mit zu den Voraussetzungen der
Eigentumsüberschreibung von Grundstücken, denn erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt worden ist, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus.

Hypothekendarlehen:
Langfristiges Darlehen, zu dessen Absicherung ein Grundpfandrecht im Grundbuch
eingetragen wird. Die Hypothek, als bewährte Form der Baufinanzierung, zeichnet sich durch einen über einen langen Zeitraum fest vereinbarten Zins aus.

Konditionen:
Bedingungen, zu denen der Darlehensgeber bereit ist, das Darlehen zu gewähren.
Dabei zählen zu den Konditionen der nominale Zinssatz, der Auszahlungskurs, die Dauer der Zinsfestschreibung (Zinsbindungsfrist), der Tilgungssatz, der Tilgungsbeginn, die Höhe der Bereitstellungszinsen und der Bearbeitungsgebühren.

Laufzeit:
Zeitraum von Vertragsbeginn des Darlehens bis zu seiner vollständigen Rückzahlung

Löschungsbewilligung:
Durch eine Löschungsbewilligung erklärt der Gläubiger nach Rückzahlung eines
Darlehens, dass er der Löschung des Grundpfandrechtes im Grundbuch zustimmt.

Nominalbetrag:
Stellt den Darlehensbetrag dar, der nach Abzug von Disagio und einmalig zu zahlenden Kosten entsteht.

Rangstelle:
Wird ein Darlehen für ein Haus aufgenommen, so wird in der Regel eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Sind mehrere Darlehen zur Finanzierung nötig, werden alle Darlehensgeber eine Grundschuld eintragen lassen. Da kann
die Grundschuld erstrangig, zweitrangig usw. eingetragen werden. Die Rangstelle besagt, in welchem Rang die Grundschuld eines bestimmten Gläubigers eingetragen ist

Sondertilgungsrechte:
Ist eine Option, die im Darlehensvertrag zwischen Darlehensgeber und
Darlehensnehmer vereinbart wird. Dabei wird dem Darlehensnehmer das Recht eingeräumt, außerhalb der laufenden Zinszahlungen Sonderzahlungen zur Tilgung des Darlehens vorzunehmen.

Tilgung:
Ist die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld ohne Zinsen.

Umschuldung:
Bezeichnung dafür, wenn ein bereits bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst wird.

Verkehrswert:
Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag.

Wertermittlung:
Verkehrswert und Beleihungswert werden festgesetzt. Der Verkehrswert dient der
Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises, während der Beleihungswert als Basis für die Höhe der Kreditgewährung zu sehen ist.

Zwischenfinanzierung:
Wird häufig auch als Vorfinanzierung bezeichnet. Sie stellt einen kurzfristigen
Kredit dar, der zu einem späteren Zeitpunkt durch ein langfristiges Darlehen abgelöst werden soll.